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Donnerstag, 17. August 2023

[ #rechtswissenschaft ] Österreichisches Recht seit 1780 bis heute: ALEX + RIS


ALEX ist der digitale Lesesaal der Österreichischen Nationalbibliothek für Gesetze. Beim RIS (Rechtsinformationssystem) handelt es sich um eine Dokumentation des österreichischen Rechts. 

ALEX. Hier kann in historischen österreichischen Rechts- und Gesetzestexten online geblättert, gelesen und gesucht werden. Um auch die Gesetze der NS-Zeit abzudecken, wurden auch das "Gesetzblatt für das Land Österreich" (GBlÖ) und das deutsche Reichsgesetzblatt (dt. RGBl.) ab 1922 digitalisiert.

Die ÖNB kooperiert dabei mit Bildungs- und Kultureinrichtungen sowie gesetzgebenden Organen und Behörden des Bundes und der Länder. ALEX ging aus der Initiative Anno (Austrian Newspapers Online) hervor und erhielt im Herbst 2006 eine eigenständige Internetplattform. Seit März 2011 ist eine Suche in den Inhaltsverzeichnissen von über 230.000 Gesetzen in sieben verschiedenen Sprachen aus den Jahren 1780 bis 1945 möglich.

Die Gesamtstaatliche Gesetzgebung in den Sprachen Deutsch, Tschechisch, Serbokroatisch, Ungarisch, Italienisch, Polnisch, und Slowenisch umfasst weiters die sowohl in lateinischer als auch in kyrillischer Schrift verfassten Gesetze.

Neben der gesamtstaatlichen Gesetzgebung ab 1780 (Justizgesetzsammlung, Politische Gesetzessammlung, Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblätter) und der Landesgesetzgebung (der Bundesländer), die auch Ausgaben des Reichsgesetzblattes in anderen Sprachen Altösterreichs umfasst, findet man auch Parlamentaria (Stenographische Protokolle des Abgeordnetenhauses und des Herrenhauses des Reichsrates, der Provisorischen und der Konstituierenden Nationalversammlung Deutschösterreichs sowie von Nationalrat 1920–1933 und Ständestaatsparlament 1934–1938) in dem Portal. In den gesamtstaatlichen Gesetzestexten kann nach Jahr, Seite, Datum oder Titel des Gesetzes gesucht werden.
Recherche:
  • Blättern nach zeitlicher oder sachlicher Gliederung
  • Suchen (Juristische Suche) nach Fundstellen und in Gesetzesblättern (Gesamtstaatliche sowie die der Landesgesetzgebung)
RIS. Geltendes österreichisches Recht, das Recht seit 1945 hingegen findet man als Digitaltext im Rechtsinformationssystem (RIS) des österreichischen Bundeskanzleramts. Die Jahrgänge 1945 bis einschließlich 2003 des Bundesgesetzblattes und das Staatsgesetzblatt 1945 sind hier in rechtlich unverbindlicher Form verfügbar. Rechtlich unverbindlich ist natürlich auch die sehr praktische "konsolidierte Fassung des österreichischen Bundesrechtes". Konsolidierung bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift sämtliche später kundgemachten Änderungen und Berichtigungen eingearbeitet wurden. Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich. Die Dokumentationseinheit (ein Dokument) ist ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage einer Rechtsvorschrift.

Seit 1. Jänner 2004 ist die hier kundgemachte elektronische Fassung die authentische und damit die verbindliche. RIS dient damit auch der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt (seit 2004) und in den Landesgesetzblättern der Länder Kärnten, Steiermark, Tirol und Wien (alle ab 2014) sowie der Länder Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg (alle ab 2015) zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht von Bund und Ländern. Weiters bietet das RIS den Zugang zum EU-Recht, zur Rechtsprechung, zu ausgewählten Rechtsnormen von Gemeinden und zu ausgewählten Erlässen von Bundesministerien.


 [ #UNIversität ]⇒ 
Übersicht ALEX:
 Gesamtstaatliche Gesetzgebung
 RGBl. Deutsch 1849-1918 (deu)
 RGBl. Ungarisch 1849-1852 (hun)
 RGBl. Tschechisch 1849-1918 (cze)
 RGBl. Polnisch 1849-1918 (pol)
 RGBl. Ruthenisch 1849-1918 (rut)
 RGBl. Italienisch 1849-1918 (ita)
 RGBl. Kroatisch 1849-1918 (hrv)
 RGBl. Rumänisch 1849-1918 (rum)
 RGBl. Kroatisch 1849-1918 (deu)
 RGBl. Ungarisch 1849-1852 (deu)
 RGBl. Slowenisch 1849-1918 (slv)
 Staatsgesetzblatt 1918-1920 (deu)
 Bundesgesetzblatt 1920-1934 (deu)
 Bundesgesetzblatt 1934-1938 (deu)
 Gesetzblatt Österreich 1938-1940 (deu)
 Deutsches RGBl. 1919-1921 und 1922-1945 Teil I (deu, Dt. Reich)
 Deutsches RGBl. 1922-1945 Teil II (deu, Dt. Reich)

 Landesgesetzgebung - heutige Bundesländer
 LGBl. Kärnten 1863-1922 (deu)
 LGBl. NÖ 1849-1935 (deu) *)
 LGBl. OÖ 1850-1995 (deu) *)
 LGBl. Salzburg 1850-1929 (deu) *)
 LGBl. Steiermark 1850-1960 (deu) *)
 LGBl. Tirol u. Vorarlberg 1848-1918 (deu)
 LGBl. Tirol u. Vorarlberg 1848-1918 (ita)
 LGBl. Vorarlberg 1918-1930 (deu)
 LGBl. Wien 1922-1980 (deu) *)

 Landesgesetzgebung - Kronländer
 LGBl. Bosnien u. Herzegowina 1881-1918 (hrv)
 LGBl. Bosnien u. Herzegowina 1881-1918 (deu)
 LGBl. Bukowina 1850-1918 (deu)
 LGBl. Bukowina 1850-1918 (rum)
 LGBl. Bukowina 1850-1918 (ukr)
 LGBl. Böhmen 1848-1918 (deu)
 LGBl. Böhmen 1848-1918 (cze)
 LGBl. Dalmatien 1848-1918 (ita)
 LGBl. Dalmatien 1848-1918 (hrv)
 LGBl. Dalmatien 1848-1918 (deu)
 LGBl. Galizien 1849-1915 (pol)
 LGBl. Galizien 1849-1915 (deu)
 LGBl. Galizien 1849-1915 (ukr)
 LGBl. Krain 1860-1918 (deu)
 LGBl. Krain 1860-1918 (slv)
 LGBl. Kroatien u. Slavonien 1850-1918 (deu)
 LGBl. Kroatien u. Slavonien 1850-1918 (hrv)
 LGBl. Lombardei 1850-1858 (deu)
 LGBl. Lombardei 1850-1858 (ita)
 LGBl. Mähren 1849-1917 (deu)
 LGBl. Mähren 1849-1917 (cze)
 LGBl. Ober- u. Niederschlesien 1849-1920 (deu)
 LGBl. Triest u. Küstenland 1851-1918 (ita)
 LGBl. Triest u. Küstenland 1851-1918 (deu)
 LGBl. Triest u. Küstenland 1851-1918 (slv)
 LGBl. Venedig 1850-1859 (ita)
 LGBl. Venedig 1850-1859 (deu)

Montag, 26. Juni 2023

[ #rechtswissenschaft ] Keilschriftrecht: Recht und Gesetz im III. und II. Jahrtausend v. Chr.


Das alte Mesopotamien, dessen Fläche etwa der des Iraks entspricht, etwa 300.000 km², zeigt den Übergang von der dörflichen zur städtischen Siedlungsform. Hier entstanden bereits im 4. Jahrtausend v.u.Z. Gemeinden mit  zehntausenden Bewohnern und bereits differenzierten Berufszweigen.
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 [ #UNIversität ]

Sonntag, 11. Juni 2023

[ #management ] Budget Lexikon


Das Lexikon von HaushaltsSteuerung.de umfasst Definitionen zu bald 3000 Fachbegriffen rund um die öffentliche Haushalts- und Finanzwirtschaft. 

Abgedeckt werden hierbei neben der öffentlichen Haushalts- und Rechnungswesen u.a. die Themenbereiche Steuern, öffentliche Verschuldung und Konzern-/Beteiligungssteuerung.Auch wenn es eine bundesdeutsche Website ist, ist sie und das Lexikon auch anderswo mehr als nur nützlich.
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Samstag, 3. Juni 2023

[ #rechtswissenschaft ] Handbuch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht


Das Handbuch zum europäischen Antidiskriminierungsrecht wird gemeinsam von der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte veröffentlicht und ist die erste umfassende Einführung in europäisches Antidiskriminierungsrecht.

Es stützt sich auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union Das Handbuch behandelt den Kontext und die Hintergründe des europäischen Antidiskriminierungsrechts (einschließlich der UN Menschenrechtsverträge), Formen der Diskriminierung und Einreden, den Geltungsbereich des Rechts (einschließlich der Frage, auf wen sich der Schutz erstreckt) und die Schutzgründe wie Geschlecht, Behinderung, Alter, Rasse und Nationalität.

Das Handbuch richtet sich an Fachleute des nationalen und des EU Rechts, darunter Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Strafverfolgungsbeamte sowie andere Stellen mit Rechtsberatungsfunktion wie nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungseinrichtungen und Rechtsberatungszentren, denen es zugehen wird.


 [ #UNIversität ]

Ein schneller Überblick durch den Blick auf den Inhalt:

VORWORT 3
ABKÜRZUNGEN  9
1  EINFÜHRUNG IN ÄISCHE ANTIDISKRIMINIERUNGSRECHT:
KONTEXT, ENTSTEHUNG UND  ZENTRALE GRUNDSÄTZE 11
1.1  Kontext und Hintergrund des europäischen
Antidiskriminierungsrechts 12
   1.1.1  Der Europarat und die Europäische Konvention zum Schutze
der Menschenrechte12
   1.1.2   Die Europäische Union
und die Antidiskriminierungsrichtlinien 14
1.2  Gegenwärtige und künftige Entwicklungen
der europäischen Schutzmechanismen16
   1.2.1  Charta der Grundrechte der Europäischen Union 16
   1.2.2  Menschenrechtsverträge der Vereinten Nationen 17
   1.2.3  Beitritt der Europäischen Union
zur Europäischen Konvention zum Schutze
der Menschenrechte  18
Kernpunkte 19
Weiterführende Literatur   20
2 FORMEN DER DISKRIMINIERUNG UND EINREDEN 25
2.1 Einführung  25
2.2  Unmittelbare Diskriminierung   26
   2.2.1 Nachteilige Behandlung 27
   2.2.2 Vergleichsperson 27
   2.2.3 Schutzgründe 31
2.3 Mittelbare Diskriminierung   34
   2.3.1 Neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren 35
   2.3.2 Erheblich stärkere Nachteile für eine geschützte Gruppe 36
   2.3.3 Vergleichsperson  37
2.4 Belästigung und Anweisung zur Diskriminierung 37
   2.4.1  Belästigung und Anweisung zur Diskriminierung
nach den EU­Antidiskriminierungsrichtlinien  37
   2.4.2  Belästigung und Anweisung zur Diskriminierung
nach der EMRK  41
2.5 Spezielle oder spezifische Maßnahmen 42
Kernpunkte 516
2.6  Einreden gegen nachteilige Behandlung nach
den europäischen Antidiskriminierungsvorschriften 52
   2.6.1 Einführung  52
   2.6.2 Aufschlüsselung der allgemeinen Einrede 52
   2.6.3 Anwendung der allgemeinen Einrede 54
   2.6.4 Spezifische Einreden nach EU­Recht 55
    2.6.4.1 Wesentliche berufliche Anforderung 56
    2.6.4.2 Religiöse Einrichtungen  60
    2.6.4.3 Ausnahmeregelungen auf der Grundlage des Alters 62
Kernpunkte 65
Weiterführende Literatur   65
3 GELTUNGSBEREICH DES EUROPÄISCHEN ANTIDISKRIMINIERUNGSRECHTS 69
3.1 Einführung  69
3.2  Wer ist nach dem europäischen
Antidiskriminierungsrecht geschützt? 70
3.3  Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention:
Artikel 14 und Protokoll Nr 12  72
   3.3.1  Das Wesen des in der Konvention verankerten
Diskriminierungsverbots  72
    3.3.1.1 Von der Konvention abgedeckte Rechte 73
    3.3.1.2 Umfang der von der Konvention abgedeckten Rechte 74
    3.3.1.3 Protokoll Nr 12  76
3.4 Geltungsbereich der EU­Antidiskriminierungsrichtlinien 77
   3.4.1 Beschäftigung  78
    3.4.1.1 zugang zu Beschäftigung  78
    3.4.1.2  Beschäftigungsbedingungen,
einschließlich Entlassungen und Entgelt 79
    3.4.1.3 zugang zu Berufsberatung und Berufsausbildung  81
    3.4.1.4 Arbeitgeber­ und Arbeitnehmerorganisationen  82
    3.4.1.5  Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention
für den Beschäftigungsbereich 82
   3.4.2  zugang zu den Systemen der Wohlfahrt
und sozialen Sicherheit 83
    3.4.2.1  Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit
und der Gesundheitsdienste 84
    3.4.2.2 Soziale Vergünstigungen 85
    3.4.2.3 Bildung   86
    3.4.2.4  Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention
für Wohlfahrt und Bildung  877
   3.4.3  zugang zu und Versorgung mit Gütern und
Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum 88
    3.4.3.1  Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention
für den Bereich Güter und Dienstleistungen,
einschließlich Wohnraum 91
   3.4.4 zugang zu den Gerichten  93
    3.4.4.1  Bedeutung der Europäischen Menschenrechtskonvention
für den zugang zu den Gerichten  94
3.5  über das EU­Recht hinausgehende Anwendung
der Europäischen Menschenrechtskonvention 95
   3.5.1  Die „Privatsphäre“: Privat­ und Familienleben,
Adoption, Wohnung und Eheschließung 95
   3.5.2  Politische Teilhabe: Freiheit der Meinungsäußerung,
Versammlungs­ und Vereinigungsfreiheit, freie Wahlen 98
   3.5.3 Strafverfolgung  99
   3.5.4 Strafrechtliche Fragen 101
Kernpunkte   102
Weiterführende Literatur 103
4 SCHUTZGRÜNDE  107
4.1 Einführung  107
4.2 Geschlecht   108
4.3 Sexuelle Ausrichtung 117
4.4 Behinderung  120
4.5 Alter   123
4.6  Rasse, ethnische Herkunft, Hautfarbe und Zugehörigkeit
zu einer nationalen Minderheit 125
4.7 Staatsangehörigkeit oder nationale Herkunft  128
4.8 Religion oder Weltanschauung 134
4.9 Sprache  137
4.10 Soziale Herkunft, Geburt und Vermögen  139
4.11 Politische oder sonstige Anschauung 141
4.12 „Sonstiger Status“  142
Kernpunkte   143
Weiterführende Literatur 144
5 BEWEISFRAGEN IM ANTIDISKRIMINIERUNGSRECHT 149
5.1 Einführung  149
5.2 Teilung der Beweislast   150
   5.2.1 Faktoren, für die kein Beweis zu erbringen ist 1538
5.3 Die Bedeutung von Statistiken und anderen Daten  155
Kernpunkte 161
Weiterführende Literatur 161
AUFSTELLUNG DER RECHTSSACHEN  163
Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofes 163
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes  163
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte  166
Rechtsprechung des Europäischen Ausschusses für Soziale Rechte 170
Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses 170
Rechtsprechung einzelstaatlicher Gerichte  170
AUFSTELLUNG DER RECHTSTEXTE  173
Internationale Rechtsinstrumente  173
Rechtsinstrumente der Europäischen Union  174
ZUSÄTZLICHES MATERIAL AUF CD­ROM VERFÜGBAR 175
ONLINE­QUELLEN  177
ANMERKUNG ZU DEN QUELLVERWEISEN  181

Donnerstag, 2. März 2023

[ #rechtswissenschaft ] Handbuch der Menschenrechtsarbeit


Die Bedeutung und die Bedingungen der Menschenrechtsarbeit haben sich in den vergangenen Jahren erheblich verändert. Nun liegt die 7. Auflage  in dem stattlichen Umfang von 428 Seiten kostenlos zum Download vor. 

Der Menschenrechtsschutz steht vor großen und vielfältigen Herausforderungen, die mit den Stichworten Terror und Terrorismusbekämpfung, Staatszerfall und Gewaltökonomien, Globalisierung und Armut sowie der vielfach eingeforderten menschenrechtlichen Verantwortung des Privatsektors nur unzureichend benannt werden. Selbst längst etablierte Menschenrechtsnormen wie das absolute Folterverbot sind nicht davor gefeit, angetastet zu werden. Die Menschenrechte müssen daher immer wieder verteidigt werden, und ihre Wahrung hängt davon ab, dass sie ständig und nachdrücklich eingefordert werden. Die Achtung, der Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte sind und bleiben eine Daueraufgabe.
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 [ #UNIversität ]

Montag, 10. Oktober 2022

[ #rechtswissenschaft ] Checkliste: Bauvorhaben und Naturschutz

Trotz unterschiedlichster Bauvorhaben sind viele ökologische Vorgaben auf Baustellen vergleichbar. 

Diese Checkliste soll den Verantwortlichen eine Unterstützung bieten, die Vielfalt der ökologischen Herausforderungen zu berücksichtigen.

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 [ #UNIversität ]⇒ 

Donnerstag, 1. September 2022

[ #rechtswissenschaft ] Das ABC des Rechts der Europäischen Union


Mit dem ABC des Rechts der Europäischen Union legt Prof. Dr. Klaus-Dieter Borchardt ein Werk vor, das auch auf die Ursprünge der europäischen Einigung und seine Entwicklung als Rechtsordnung eingeht. 

Der Autor stellt darin nicht nur dar, was die Europäische Union ausmacht, auf welchen Grundsätzen sie beruht und welche Rechtsordnung ihr zugrunde liegt, sondern setzt diese Rechtsordnung auch zum Recht der Mitgliedstaaten in Beziehung. Die Publikation wendet sich an europäische Bürgerinnen und Bürger ohne juristische Fachkenntnisse, die verstehen wollen, wie das Europarecht ihr tägliches Leben beeinflusst.
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 [ #UNIversität ]

[ #rechtswissenschaft ] Die Rechtssprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union


Eine Broschüre als einführende Information. 

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat die Europäische Union Rechtspersönlichkeit erlangt und die zuvor der Europäischen Gemeinschaft eingeräumten Zuständigkeiten übernommen. Das Gemeinschaftsrecht ist daher zum Unionsrecht geworden, das auch alle Bestimmungen umfasst, die in der Vergangenheit aufgrund des Vertrags über die Europäische Union in seiner Fassung vor dem Vertrag von Lissabon ergangen sind.
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 [ #UNIversität ]

[ #rechtswissenschaft ] Die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden


Die einzelne Gemeinde hat nach Österreichischen Bundesverfassung und auch nach den Landesverfassungen keinen Bestandschutz. 

Zwar ist die Gemeinde als Institution bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an  die ohnehin niemand denkt – geschützt, der Bestand der einzelnen Gemeinde ist jedoch maßgeblich vom Willen des einfachen Gesetzgebers abhängig.


 [ #UNIversität ]⇒  

Dienstag, 30. August 2022

[ #eTexte ] Kriminologie-Lexikon ONLINE

 

Kriminologie bedeutet wörtlich übersetzt Lehre vom Verbrechen. 

Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie, sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt der Wirtschaftswissenschaft, um die Erscheinungsformen der Kriminalität zu beschreiben bzw. zu untersuchen.Bei uns ist die universitäre Kriminologie weitgehend den rechtswissenschaftlichen Fakultäten angegliedert. In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern sind Kriminologen dagegen überwiegend den sozialwissenschaftlichen Fachbereichen zugeordnet.
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Mittwoch, 27. Juli 2022

[ #rechtswissenschaft ] Die Verfassungen der Welt - online zum Nachschlagen


Gegenwärtige und historische nationale und internationale Verfassungstexte in (deutscher Sprache) bietet die Website "Verfassungen der Welt". Da,it leistet die Website nicht nur einen Rundgang durch die Verfassungen sondern insbesondere für den deutschsprachigen Raum ach eine Verfassungsgeschichte anhand von Verfassungsdokumenten.

Im einzelnen umfasst das Angebot:
  • Verfassungen Deutschlands
  • Verfassungen Österreichs
  • Verfassungen der Schweiz
  • Verfassungen der Europäischen Union
  • Verfassungen der Welt (größtenteils in deutscher Sprache)
  • Verfassungen der Welt (größtenteils in englischer Sprache, extern)
  • International Constitutional Law
  • Staatsverträge (größtenteils in deutscher Sprache) [u.a. die Pariser Vorortverträge; die Europäische Menschenrechtskonvention, ...]
  • Weitere Links
EU. Die Unterseite "Vertragliche Grundlagen der Europäischen Union (seit 1951) beinhaltet die Grundlagen der Europäischen Union und die Verfassungen der Mitgliedstaaten der Europäische Union.

Juracafe. Die deutsche Website "Juracafe" bietet eine Linkliste zu den Verfassungen aus aller Welt, häufig zu den landesoffiziellen amtlichen Online-Veröffentlichungen.


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Mittwoch, 12. Januar 2022

[ #rechtswissenschaft ] Umweltflucht und Völkerrecht


Studie des deutschen Umweltbundesamtes zur Rechtsstellung und rechtlichen Behandlung von Umweltflüchtlingen.

Weltweit bedrohen gravierende Umweltveränderungen Menschen und zwingen diese zur Migration. Aufgrund von Klimaveränderungen infolge der Globalen Erwärmung werden möglicherweise zukünftig zahlreiche Klimaflüchtlinge in gemäßigtere Zonen auswandern müssen. Ihre Zahl wird vor allem wegen des Klimawandels in Zukunft steigen. Wie das Völkerrecht mit dem Phänomen "Umweltflucht" und den betroffenen Menschen derzeit umgeht und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt, zeigt eine im Auftrag des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) erarbeitete Studie "Rechtsstellung und rechtliche Behandlung von Umweltflüchtlingen".

Als Ursache für das Entstehen von Umweltflüchtlingen werden zahlreiche verschiedene Umweltveränderungen genannt, darunter Desertifikation, Bodenerosion, Versalzung der Böden und Wassermangel. Schätzungen von Migration aufgrund von Umweltproblemen gehen von einer Größenordnung zwischen 50 und 150 Millionen Menschen aus. Der Begriff „Umweltflüchtling“ geht auf den Wissenschaftler Essam El Hinnawi zurück, der ihn 1985 im Rahmen eines Berichts des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) einführte. Als Umweltflüchtlinge werden Personen bezeichnet, die sich aufgrund von Umweltveränderungen oder Naturkatastrophen gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen. Für den Fall, dass die globale Erwärmung als Ursache der Umweltveränderung angesehen wird, spricht man auch von Klimaflüchtlingen. Genaue Zahlen zum Umfang von Umweltflucht existieren nicht, weil sie bislang weder eindeutig definiert noch rechtlich geklärt ist oder statistisch einheitlich erfasst wird.


 [ #UNIversität ]⇒ 

Dienstag, 5. Oktober 2021

[ #rechtswissenschaft ] Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


Die Verfassung der parlamentarischen Demokratie in Deutschland ist das Grundgesetz. 

Es gibt den Rahmen für das gesellschaftliche Zusammenleben vor; wichtige Leitsätze sind darin verankert: die Würde des Menschen, die Grund- und Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Diese Ausgabe ist mit einem Vorwort des Bundestagspräsidenten versehen und enthält das vollständige, unkommentierte Grundgesetz für die Bundesrepublik
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Mittwoch, 16. Juni 2021

[ #rechtswissenschaft ] Grundkurs online: Vereinte Nationen - UN


Die Vereinten Nationen (VN) (englisch United Nations (UN), häufig auch UNO für United Nations Organization, deutsch Organisation der Vereinten Nationen) sind ein zwischenstaatlicher Zusammenschluss von (derzeit 193) Staaten und als globale Internationale Organisation uneingeschränkt anerkanntes Völkerrechtssubjekt.

Die wichtigsten Aufgaben der Organisation sind die Sicherung des Weltfriedens, die Einhaltung des Völkerrechts, der Schutz der Menschenrechte und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Die Vereinten Nationen wurden 1945 gegründet, um "künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren", wie im berühmten ersten Satz der UN-Charta die zentrale Aufgabe der neuen Organisation umschrieben wird. Dabei verstand man unter Frieden aber nicht nur die Abwesenheit von Krieg, sondern schloss auch - im Sinne eines positiven Friedensverständnisses - Fragen der weltweiten Entwicklung und Gerechtigkeit mit ein. So zählte die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Anfang an zu den Aufgabenfeldern der Weltorganisation.

System. Um dieses breite Spektrum an Aufgaben wahrnehmen zu können, sieht die Charta vor, dass die Hauptorgane der Vereinten Nationen Neben- und Spezialorgane schaffen und dass sie mit anderen Organisationen bei der Verfolgung der Ziele zusammenarbeiten können. Hiervon haben die sechs Hauptorgane, die den Kern der Organisation der Vereinten Nationen ausmachen, rege Gebrauch gemacht. So entstand im Lauf der Zeit um diesen Kern ein ausdifferenziertes Netzwerk an Organen und Kooperationen, für das sich der Begriff System der Vereinten Nationen eingebürgert hat.

d@dalos - der Internationale UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung stellt einen mehrteiligen Online-Kurs über die Vereinten Nationen online und kostenlos zur Verfügung.


Überblick über die Grundkurs-Sequenzen
Grundkurs 1: Was sind die Aufgaben und Ziele der Vereinten Nationen?
Grundkurs 2: Wie haben sich die Vereinten Nationen entwickelt?
Grundkurs 3: Wie sind die Vereinten Nationen aufgebaut?
Grundkurs 4: Wie sieht das System der Vereinten Nationen aus?
Grundkurs 5: Vor welchen Problemen stehen die Vereinten Nationen?


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Montag, 17. Mai 2021

[ #rechtswissenschaft ] Prof. Dr.Thomas Hoeren: Skript „Internetrecht“

Vom bekannten Hochschulskript „Internetrecht“ (Prof. Dr. Hoeren, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, ITM – Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht)  steht wieder eine aktualisierte Version Stand: April 2020  mit über 700 Seiten Umfang zur Verfügung.

Das Skript schafft einen umfassenden Überblick über Rechtsprechung und Literatur im Internetrecht und hat sich über die Jahre zu einem Standardwerk entwickelt. Überarbeitet bzw neu dabei sind insbesondere Ausführungen zum Zugangserschwerungsgesetz, zur Vorratsdatenspeicherung, Informationen zum Leistungsschutzrecht für Verleger und die neue Musterwiderrufsbelehrung.

Prof. Dr.Thomas Hoeren hat vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster Hinweise für die tägliche Praxis zusammengestellt und kostenlos ins Netz gestellt. Internetrecht ist in vielerlei Gestalt auch internationales Recht, daher stört es weit weniger als bei anderen Rechtsmaterien, dass es sich hier um ein an der deutschen Rechtslage orientierendes Skriptum handelt Wenn vom Internet gesprochen bzw geschrieben wird, kann die Sichtweise eben nicht nur deutschlandweit sein. Zwingend ist der Blick über die Grenzen hinweg. Die internationalen Aspekte des Internetrechts werden in einem eigenen Kapitel behandelt.

Die Aktualisierung erfolgt nun schon weit mehr als 10 Jahren zweimal im Jahr (in der Regel im April und Oktober). Das Script  greift auch aktuelle Thematiken aus Gesellschaft, Wirtschaft und Politik auf. So wird im dritten Kapitel das viel diskutierte Urheberrecht behandelt und das Script verdeutlicht, wie umfangreich das deutsche Gesetz sein kann: Das Urheberrecht betrifft nicht nur die Schutzfähigen Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, sondern auch die verwertungsrechte des Urhebers. Das Vervielfältigungsrecht obliegt dem Urheber, so stellt laut Paragraph 16 Urheberrechtsgesetz auch die Digitalsierung von Materiealien eine Vervielfältigungshandlungen dar.

Im fünften Kapitel wird ein weiteres verzwicktes Thema, das häufig zu Streitigkeiten führt, dargestellt: Der Vertragsabschluss mit Kunden im Internet. Insbesondere die arglistige Täuschung durch versteckte Kostenhinweise ist ein wichtiger Aspekt und Käufer sollten wissen, dass diese Form von Vertragsabschluss sittenwidrig ist. Auch Willenserklärungen bei Online-Auktionen sind problematisch und hier sagt beispielsweise der deutsche Gesetzgeber, dass Angebote, die bei ebay eingestellt werden, unwiderruflich sind. Auch wird der Begriff "Powerseller" geklärt, denn hierbei handelt es sich zunächst um Unternehmer, es ist jedoch kein endgültiger Beweis dafür, dass ein Powerseller wirklich unternehmerische Qualitäten besitzt. Weitere Rechte, die ausführlich erläutert werden, sind Online-Marketing, Patentrecht oder das Datenschutzrecht.

Abgerundet wird das Dokument mit Musterverträgen und Mustertexten. Für mehr Information über die Inhalte steht unten das aktuelle Inhaltsverzeichnis zur Verfügug.


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Lohnt sich ein Download? Ein Blick auf den Inhalt: 

Inhalt
Erstes Kapitel: Information und Recht – die Kernbegriffe 1
I. Einführung 1
II. Geschichte des Informationsrechts 2
III. Einführende Literatur und Fachzeitschriften 3
Zweites Kapitel: Rechtsprobleme beim Erwerb von Domains 7
I. Praxis der Adressvergabe 8
1. Internationale Strukturen/ICANN 8
2. Die EU-Domain 11
3. Die DENIC eG 13
4. Domainrecherche im Internet 14
II. Kennzeichenrechtliche Vorgaben 16
1. Kollisionsrechtliche Vorfragen 16
2. Schutz von Domains nach dem MarkenG 19
3. §§ 14, 15 MarkenG 26
4. Reichweite von §§ 823, 826 BGB und § 3 UWG 49
5. Allgemeiner Namensschutz über § 12 BGB 52
6. Rechtsfolgen einer Markenrechtsverletzung 61
7. Verantwortlichkeit der DENIC für rechtswidrige Domains 67
III. pfändung und Bilanzierung von Domains 72
IV. Streitschlichtung nach der UDRP 75
V. Streitschlichtung rund um die EU-Domain 82
Drittes Kapitel: Das Urheberrecht 90
I. Vorüberlegungen 90
II. Kollisionsrechtliche Fragen 91
III. Schutzfähige Werke 95
1. Der Katalog geschützter Werkarten 95
2. Idee – Form 96
3. Schutzhöhe 99
IV. Leistungsschutzrechte 104
1. Ausübende Künstler, §§ 73–84 UrhG 105
2. Tonträgerhersteller, §§ 85, 86 UrhG 106
3. Datenbankhersteller, §§ 87a–87e UrhG 108
4. Presseverleger, §§ 87f – 87h UrhG 118
V. Verwertungsrechte des Urhebers 119
1. Vervielfältigung 120
2. Recht der öffentlichen Zugänglichmachung 126
3. Verbreitungsrecht 129
VI. Urheberpersönlichkeitsrechte 129
1. Entstellungsverbot 130
2. Namensnennungsrecht 131
3. Erstveröffentlichungsrecht 132
VII. Gesetzliche Schranken 132
1. Ablauf der Schutzfrist und verwaiste Werke 133
2. Erschöpfungsgrundsatz 136
3. Öffentliche Reden (§ 48 UrhG) 140
4. Zeitungsartikel (§ 49 UrhG) 140
5. Zitierfreiheit (§ 51 UrhG) 145
6. Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG  148
7. Die Nutzung über Bibliothekarbeitsplätze, § 52b UrhG 150
8. Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch, § 53 UrhG 152
9. Kartellrechtliche Zwangslizenzen 167
VIII. Verwertungsgesellschaften 171
1. GEMA 174
2. VG Wort 177
3. VG Bild-Kunst 178
IX. Möglichkeiten der Rechteübertragung 179
1. Vorüberlegungen 180
2. Abgrenzung der Nutzungsrechte 181
3. § 31a UrhG und die unbekannten Nutzungsarten 192
4. Die Rechtsstellung des angestellten Webdesigners 195
5. Nutzungsrechtsverträge in der Insolvenz 200
X. Code as Code – Zum Schutz von und gegen Kopierschutzmechanismen 204
XI. Folgen bei Rechtsverletzung 210
1. Strafrechtliche Sanktionen 210
2. Zivilrechtliche Ansprüche 212
Viertes Kapitel: Online-Marketing – Werberechtliche Fragen 224
I. Kollisionsrechtliche Fragen 225
II. Anwendbare Regelungen 232
1. Besondere Regelungen mit wettbewerbsrechtlichem Gehalt 232
2. Allgemeines Wettbewerbsrecht 269
3. Prozessuale Fragen 300
Fünftes Kapitel: Der Vertragsschluss mit dem Kunden 305
I. Kollisionsrechtliche Fragen 305
1. UN-Kaufrecht305
2. Grundzüge der Rom I-VO306
3. Kollisionsrecht und Verbraucherschutz 309
4. Sonderanknüpfungen 313
5. Besonderheiten im Versicherungsvertragsrecht 314
II. Vertragsschluss im Internet 315
1. Allgemeine Regeln für den Vertragsschluss 316
2. Vertragsschluss mit Verbrauchern 324
3. Vertragsschluss bei Online-Auktionen 328
4. Problematik der Abofallen 335
III. Verbraucherschutz im Internet 341
1. Neuregelung des Verbraucherschutzrechts 341
2. Das Fernabsatzrecht 344
IV. Schriftform und digitale Signatur 358
V. Beweiswert digitaler Dokumente 360
1. Freie richterliche Beweiswürdigung 361
2. Beweisvereinbarung 362
3. Signaturrichtlinie und das neue Signaturgesetz 362
VI. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen 368
VII. Zahlungsmittel im elektronischen Geschäftsverkehr 374
1. Herkömmliche Zahlungsmethoden 375
2. Internetspezifische Zahlungsmethoden 376
Sechstes Kapitel: Datenschutzrecht 379
I. Vorab: Besondere Persönlichkeitsrechte 380
II. Kollisionsrechtliche Vorfragen 390
III. Die Grundstruktur des BDSG 393
1. Abgrenzung zwischen BDSG und Telemediengesetz 393
2. Personenbezogene Daten, § 3 Abs. 1 BDSG 394
3. Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten 398
IV. Ermächtigungsgrundlagen 402
1. Einwilligung 402
2. Einwilligung in Beratung, Information (Werbung) und Marketing 404
3. Tarifvertrag/Betriebsvereinbarung – zugleich eine Einführung in arbeitsrechtliche
Probleme mit Bezug zum Internet 407
4. Gesetzliche Ermächtigung 415
V. Haftung bei unzulässiger oder unrichtiger Datenverarbeitung 423
1. Vertragliche Ansprüche 423
2. Gesetzliche Ansprüche 424
VI. Sonderbestimmungen im Online-Bereich 429
1. Datenschutz im TK-Sektor: Das TKG 430
2. Das TMG433
VII. Ausgewählte Sonderprobleme 436
1. Web-Cookies 436
2. Protokollierung von Nutzungsdaten zur Missbrauchsbekämpfung 440
3. Outsourcing 441
4. Data Mining und Data Warehouse 449
5. Grenzüberschreitender Datenaustausch 450
6. Datennutzung in der Insolvenz 457
Siebtes Kapitel: Haftung von Online-Diensten 459
I. Kollisionsrechtliche Vorfragen 460
II. Das Telemediengesetz (TMG) 461
1. Der Content-Provider 462
2. Der Access-Providcr 468
3. Der Host-Provider 470
4. Haftung für Links 474
5. Haftung für sonstige Intermediäre 483
Achtes Kapitel: Die internationalen Aspekte des Internetrechts 501
I. Zuständigkeit bei Immaterialgüterrechtsverletzungen 504
1. Innerdeutsche Fälle 504
2. Internationale Zuständigkeit 507
II. Zuständigkeit bei Verträgen 511
1. Die nationale Zuständigkeit 511
2. Die EUGVVO 512
3. Das Haager Übereinkommen 513
III. Vollstreckung 515
IV. Online Dispute Settlement 515
V. Internationales Privatrecht 516
1. CISG 516
2. EU-Kollisionsrecht 516
3. Deutsches IPR 521
4. Exemplarische Problemgestaltungen 522
Neuntes Kapitel: Internetstrafrecht 525
I. Einführung 526
II. Anwendbarkeit deutschen Strafrechts 527
III. Internationale Regelungen 527
1. Cybercrime Convention 528
2. EU-Rahmenbeschluss des Europarates (2005/222/JI) 529
3. EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) 529
4. EU-Haftbefehl (2002/584/JI) 530
IV. Materielles Internetstrafrecht 531
1. Internet als Propagandamittel531
2. Gewaltdarstellungen im Internet (§ 131 StGB) 533
3. (Kinder-) Pornographie im Internet 534
4. Jugendschutz im Internet 536
5. Beleidigungen im Internet 538
6. Hyperlinks 538
7. Viren, Würmer, Trojaner, Spyware 540
8. Phishing, Pharming 542
9. DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) 545
10. Dialer 547
11. IP-Spoofing und Portscanning 549
12. Einstellung von mangelbehafteten Angeboten ins Internet einschl. der Nutzung
fremder Accounts („Account-Takeover“) 551
13. Filesharing 551
14. Film-Streaming 552
V. Strafprozessrecht 555
1. Vorratsdatenspeicherung und verdeckte Online-Durchsuchung 555
2. E-Mail-Überwachung und Beschlagnahme von E-Mails 561
3. Hinzuziehung von Dritten im Ermittlungsverfahren 564
Anhang: Musterverträge 567
I. Einkaufsbedingungen 567
II. Erwerb von Musikrechten für die Online-Nutzung 569
III. Nutzungsvereinbarungen mit angestellten Programmierern 572
IV. Mustertext: AGB-Vorschläge zur Gewährleistung 576

Sonntag, 18. April 2021

[ #rechtswissenschaft ] Unterrichtsmaterialien: Menschenrechte


d@dalos - der Internationale UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung stellt einen mehrteiligen Online-Kurs zu den Menschenrechten online und kostenlos zur Verfügung.

Die Menschenrechte bilden in allen Bereichen die Grundlage des friedlichen Zusammenlebens: In der internationalen wie der nationalen Politik genauso wie am Wohnort oder in der Familie. Sie betreffen jeden Einzelnen und kommen jeder und jedem Einzelnen zu. Ihre Vermittlung gehört zu den wichtigsten Bildungsaufgaben. Deshalb finden Sie auf diesem Bildungsserver ein umfangreiches Angebot zum Thema Menschenrechte:
  • Grundkurs 1  Was bedeutet Menschenrechte?
  • Grundkurs 2  Wie haben sich die Menschenrechte entwickelt?
  • Grundkurs 3  Welche Menschenrechte gibt es?
  • Grundkurs 4  Wer überwacht die Menschenrechte?
  • Grundkurs 5  Menschenrechtsverletzungen
Dazu kommt ein Lehrerteil: Menschenrechte als Thema in der Schule
  • Das Grundproblem der Menschenrechtserziehung
  • Grundfragen der Menschenrechtserziehung
  • Ziele der Menschenrechtserziehung
  • Zugänge zum Thema Menschenrechte
  • Methoden der Annäherung an das Thema Menschenrechte

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Mittwoch, 31. März 2021

[ #rechtswissenschaft ] eLearning: Wohlverhaltenskodex („Code of Conduct“): Wohlverhaltensregeln für den österreichischen Gemeindedienst


Nicht nur "eine Frage der Ehre": Korruption gefährdet unser soziales System und steht im Widerspruch zu einer unbestechlichen, transparenten Verwaltung. 

Korruption darf nicht geduldet werden. Sie ist mit Kunden- und Bürgerorientierung rechtlich und ethisch unvereinbar.
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link im Falle einer Verwaisung und/oder auch zusätzliche oder aktuellere Infos!


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