Die einzelne Gemeinde hat nach Österreichischen Bundesverfassung und auch nach den Landesverfassungen keinen Bestandschutz.
Zwar ist die Gemeinde als Institution bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an die ohnehin niemand denkt – geschützt, der Bestand der einzelnen Gemeinde ist jedoch maßgeblich vom Willen des einfachen Gesetzgebers abhängig.
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- [Zeitreiseführer #Vorarlberg ] Die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden in Vorarlberg
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- 1.9.22 [Letzte Aktualisierung - online seit 3.2.11]
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