Studie des deutschen Umweltbundesamtes zur Rechtsstellung und rechtlichen Behandlung von Umweltflüchtlingen.
Weltweit bedrohen gravierende Umweltveränderungen Menschen und zwingen diese zur Migration. Aufgrund von Klimaveränderungen infolge der Globalen Erwärmung werden möglicherweise zukünftig zahlreiche Klimaflüchtlinge in gemäßigtere Zonen auswandern müssen. Ihre Zahl wird vor allem wegen des Klimawandels in Zukunft steigen. Wie das Völkerrecht mit dem Phänomen "Umweltflucht" und den betroffenen Menschen derzeit umgeht und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt, zeigt eine im Auftrag des deutschen Umweltbundesamtes (UBA) erarbeitete Studie "Rechtsstellung und rechtliche Behandlung von Umweltflüchtlingen".
Als Ursache für das Entstehen von Umweltflüchtlingen werden zahlreiche verschiedene Umweltveränderungen genannt, darunter Desertifikation, Bodenerosion, Versalzung der Böden und Wassermangel. Schätzungen von Migration aufgrund von Umweltproblemen gehen von einer Größenordnung zwischen 50 und 150 Millionen Menschen aus. Der Begriff „Umweltflüchtling“ geht auf den Wissenschaftler Essam El Hinnawi zurück, der ihn 1985 im Rahmen eines Berichts des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) einführte. Als Umweltflüchtlinge werden Personen bezeichnet, die sich aufgrund von Umweltveränderungen oder Naturkatastrophen gezwungen sehen, ihre Heimat zu verlassen. Für den Fall, dass die globale Erwärmung als Ursache der Umweltveränderung angesehen wird, spricht man auch von Klimaflüchtlingen. Genaue Zahlen zum Umfang von Umweltflucht existieren nicht, weil sie bislang weder eindeutig definiert noch rechtlich geklärt ist oder statistisch einheitlich erfasst wird.
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- Rechtsstellung und rechtliche Behandlung von Umweltflüchtlingen - Margit Ammer, Prof. Manfred Nowak, Lisa Stadlmayr, Prof. Gerhard Hafner - 2010 Umweltbundesamt
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- 12.1..22 [Letzte Aktualisierung, online seit 30.1.11]
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