[Free eBook] Die Rechtsmedizin (auch: Gerichtsmedizin, Gerichtliche Medizin, Forensische Medizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege.
Auch wenn es in Krimis oft „Pathologen“ sind, die gerichtliche Leichenöffnungen durchführen, so ist dies doch falsch. Pathologen führen zwar auch Obduktionen durch, aber nur zur Abklärung der Todesursache von Patienten, die im Krankenhaus verstorben sind, oder wenn eine nichtnatürliche Todesursache vorher ausgeschlossen wurde. Rechtsmediziner hingegen werden im Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig.
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- 10.2.21 [Letzte Aktualisierung, online seit 30.5.11]
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