Menschenrechtliche Anforderungen an Neutralität und Kontroversität in der Schule.
Wahlen wie die anstehende Europawahl sind ein willkommener Anlass, politische Prozesse auch in der Schule zu erörtern. Aktuell sind jedoch viele Lehrer*innen verunsichert, was die Behandlung von Parteien und politischen Standpunkten betrifft: Wie sehr können sie sich positionieren, ohne das Neutralitätsgebot zu verletzen? Welche Bedeutung haben Begriffe wie das Kontroversitätsgebot aus dem Beutelsbacher Konsens? Sollen LehrerInnen diskriminierende Äußerungen, die im Unterricht fallen, tolerieren oder einschreiten?
Die Menschenrechte, die auch im Schulkontext einen rechtsverbindlichen Rahmen bieten, können hier für Klarheit sorgen. Die Abteilung Menschenrechtsbildung des Deutschen Instituts für Menschenrechte e.V. hat zu dieser Thematik eine Kurzpublikation veröffentlicht, die zum Download bereit steht
[ #UNIversität ]⇒
- "Schweigen ist nicht neutral - Menschenrechtliche Anforderungen an Neutralität und Kontroversität", pdf.
- [Google Search] ⇒ Schweigen ist nicht neutral
- Nütze auch diesen obenstehenden Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link oder im Falle einer Verwaisung einen neueren und aktuelleren. Fast immer aber hilft er auch für zusätzliche oder aktuellere Infos!
- TIPP: Das ⇒ #Vorarlberger Bloghaus verlinkt interessante Weblogs.
- Beachte dort auch weitere Informationen zum Thema unter "Nachschlagen A-Z".
- 29.8.22 [Letzte Aktualisierung, online seit 13.5.19]
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