Freitag, 6. April 2018

[ #studieren ] Ratgeber: Rechte als Student im "EU-Ausland"


(Kostenloser PDF-Download) Ein Leitfaden zu den Rechten mobiler Studierender in der Europäischen Union

Ein Aufenthalt zu Studienzwecken in einem anderen EU Land („Mobilität zu Lernzwecken“) kann für junge Menschen ein wesentlicher Beitrag zur Förderung der persönlichen Entwicklung und zur Verbesserung der künftigen Berufschancen sein.
  • Die Mobilität zu Lernzwecken nützt auch der EU insgesamt: Sie stärkt das Gefühl einer europäischen Identität, sie trägt zu einem freieren Wissensaustausch bei und unterstützt die Entwicklung des Binnenmarkts, da Europäer, die als junge Menschen während ihrer Ausbildung mobil waren, mit größerer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Leben mobil sein werden. 
Das vorliegende Dokument soll die einschlägige Auslegung des EU-Rechts der Kommission zusammenfassen und als Leitfaden für Mitgliedstaaten, Universitäten und andere interessierte Kreise dienen. Außerdem sollen sich junge Menschen mit Hilfe dieses Dokuments über ihre Rechte informieren und besser auf Studienaufenthalte im Ausland vorbereiten können.

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Ein Blick auf das INHALTSVERZEICHNIS

Ein Leitfaden zu den Rechten mobiler Studierender in der Europäischen Union

1. Einleitung 5

1.1. Kontext und Ziele 5
Eine Politik der Europäischen Union
zur Förderung der Mobilität zu Lernzwecken 5
Rechte der Studierenden auf Studienaufenthalte in Drittländern
innerhalb der EU 6
1.2. Anwendungsbereich 6
2. Zugang zur Bildung 9
2.1. Das Recht auf Freizügigkeit 9
2.2. Hindernisse für die Freizügigkeit – direkte und indirekte Diskriminierung 9
2.3. Aufenthaltsrechte für Studierende 10
Studierende aus der EU 10
Studierende aus Drittstaaten 11
2.4. Unterrichtsgebühren 11
2.5. Sprachliche Anforderungen 12
2.6. Fernunterricht 12
3. Rechte von Studierenden im Aufnahmemitgliedstaat 15
3.1. Anspruch auf Vergünstigungen 15
3.2. Diff erenzierter Zugang zu Unterhaltsstipendien und -darlehen 15
Finanzielle Hilfe vom Herkunftsmitgliedstaat 15
Finanzielle Hilfe vom Aufnahmemitgliedstaat 16
3.3. Verbilligter öff entlicher Personenverkehr 16
3.4. Studentische Unterkünfte 16
3.5. Steuervergünstigungen im Herkunftsmitgliedstaat 16
Rechte von Studierenden aus Nicht-EU-Staaten („Drittstaatenangehörigen“) 17
4. Anerkennung von Qualifi kationen 19
4.1. Akademische Anerkennung 19
4.2. Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union 19
4.3. Nicht zwingende Rechtsinstrumente („Soft Law“) in der EU 20
4.4. Rechtsmittel der EU 21
5. Schlussfolgerung 23
ANHANG I: RECHTE VON ERASMUS-STUDIERENDEN 24
ANHANG II: FAMILIENMITGLIEDER UND STUDIERENDE AUS DRITTLÄNDERN 24
ANHANG III: AUSZÜGE AUS DEM VERTRAG ÜBER DIE ARBEITSWEISE
DER EUROPÄISCHEN UNION 26
ANHANG IV: LISTE DER EINSCHLÄGIGSTEN RECHTSPRECHUNG
ZUR MOBILITÄT IN DER ALLGEMEINEN UND BERUFLICHEN BILDUNG 27
Endnotes 28

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