Donnerstag, 1. September 2022

[ #rechtswissenschaft ] Die verfassungsrechtliche Position der Gemeinden


Die einzelne Gemeinde hat nach Österreichischen Bundesverfassung und auch nach den Landesverfassungen keinen Bestandschutz. 

Zwar ist die Gemeinde als Institution bundesverfassungsrechtlich vor der Abschaffung – an  die ohnehin niemand denkt – geschützt, der Bestand der einzelnen Gemeinde ist jedoch maßgeblich vom Willen des einfachen Gesetzgebers abhängig.


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