Donnerstag, 2. Mai 2019

[ #Universität ] Familienbeihilfe für Studierende


Der Anspruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres eines Kindes. 

Die Höhe der Familienbeihilfe (FBH) hängt vom Alter des Kindes ab und der Anzahl der Geschwister ab. Für erheblich behinderte Kinder gibt es eine erhöhte FBH.
Achtung!!!   Bitte beachten Sie aber, dass die Bestimmungen sowohl über die Höhe als auch über die Voraussetzungen immer wieder aktualisiert werden. Informieren Sie sich über die untenstehenden Links über die aktuelle Rechtssituation!
Service. Dies ist nur der Hinweis auf einen Beitrag eines hier verlinkten Weblogs, einer Website oder eines Downloads. Mehr erfährt man, wenn man den untenstehenden Links folgt! Nütze auch den Link „[Google Search] ⇒ “. Er liefert allenfalls einen aktuelleren Link und zusätzliche Infos!
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