Mittwoch, 2. Mai 2018

[ #rechtswissenschaft ] EU-Verfassungsvertrag und die EU-Atompolitik


Am 25. März 1957 wurde durch die Unterzeichnung der „Römischen Verträge“ die damalige EAG (Europäische Atomgemeinschaft), später dann EURATOM gegründet. 

Im EURATOM-Vertrag heißt es u.a, dass „durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen“ (ist). Eine der Aufgaben nach dem EURATOMVertrag ist explizit, dass Forschung auf dem Nukleargebiet gefördert werden soll. Das tut die EU-Kommission denn auch eifrig.
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